Büro für rechtliche Betreuung
Dipl.-Soz.Päd. (FH) Sascha Dollichon

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§ Rechtliche Betreuung §


Wer aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Alter seine rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, dem kann auf Antrag vom zuständigen Betreuungsgericht ein rechtlicher Betreuer beigeordnet werden. Im Volksmund wird dies auch häufig als "gesetzlicher Betreuer" beeichnet.

Rechtliche Betreuungen können ehrenamtlich (z. B. durch Angehörige), durch Behördenbetreuer, durch Mitarbeiter von Betreuungsvereinen oder durch Berufsbetreuer geführt werden. Berufsbetreuer sind i. d. R. vor allem Diplom-Sozialpädagogen, Diplom-Sozialarbeiter oder Rechtsanwälte.

Rechtliche Betreuer sind im Rahmen der Rechtsfürsorge tätig und vertreten die betreffende Person gerichtlich und außergerichtlich. Sie stellen Anträge (z. B. auf Sozialleistungen, Rente, Kostenübernahmen), setzen Ansprüche durch und initiieren bei Bedarf Hilfen durch Pflegedienste und ambulante Anbieter von sozialen Assistenzen.

Eine rechtliche Betreuung stellt keine Entmündigung dar. Die durch den Betreuer vertretenen Personen bleiben i. d. R. geschäftsfähig und sollten auch das, was sie selbst noch tun können, weiterhin tun.
Es gilt bei der rechtliche Betreuung der Grundsatz:
Soviel wie nötig - so wenig wie möglich.

Die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung ist nicht "in Stein gemeißelt". Sie kann auch wieder aufgelöst werden, wenn die Grundlage entfällt, man also seine Erkrankung überwunden hat oder man auch versuchen will, "erstmal wieder selbst alles zu erledigen". Bei Bedarf kann auch der Aufgabenbereich der rechtlichen Betreuung reduziert werden.

Der Begriff "Betreuer" wird oftmals falsch interpretiert. Daher zur Erläuterung:
Der rechtliche Betreuer ist gleichsam ein juristischer Dienstleister. Wie oben bereits beschrieben, ist er ausschließlich auf dem Gebiet der Rechtsfürsorge tätig. Dies bedeutet, dass ein rechtlicher Betreuer (ausgenommen natürlich Personen, die im Rahmen einer ehrenamtlichen Betreuung ihre Bekannten oder Angehörigen vertreten) keine praktischen (tatsächlichen) Dienstleistungen erbringt (z. B. Transport-, Einkaufsdienste, praktische Besorgungen sowie Begleitungen und psychologische oder pädagogische Tätigkeiten). 
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